Klare Preise. Klare Entscheidung.

Augenlaser Niederbayern steht für Qualität, die sich für Sie auszahlt.

Wer sich für eine Augenlaser-Behandlung oder einen Linseneingriff entscheidet, trifft keine Preisentscheidung – sondern eine Entscheidung für mehr Lebensqualität. Genau deshalb legen wir großen Wert auf eines: Transparenz.

Bei Augenlaser Niederbayern erhalten Sie keine „ab“-Leistung mit versteckten Zusatzkosten, sondern eine Behandlung, die von Anfang an durchdacht ist. Modernste Technologie, langjährige Erfahrung und ein klar strukturierter Ablauf sorgen dafür, dass Sie sich jederzeit gut aufgehoben fühlen – medizinisch wie menschlich.

Unsere Preise sind so aufgebaut, wie Sie es sich wünschen: verständlich, nachvollziehbar und ohne Überraschungen.

Behandlungspreise pro Auge

Unsere Preise verstehen sich als Paketpreise. Das bedeutet: Von der ausführlichen Voruntersuchung über den Eingriff bis hin zu allen Nachkontrollen innerhalb eines Jahres ist alles bereits enthalten.

  • Femto-LASIK: ab 1.950 € pro Auge*
  • Trans-PRK: ab 1.400 € pro Auge*
  • PIOL (implantierbare Kontaktlinse): ab 2.450 € pro Auge*
  • RLA (refraktiver Linsentausch): ab 3.050 € pro Auge*

Flexible Finanzierung – weil gutes Sehen planbar sein darf

Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne bei der Finanzierung Ihrer Behandlung über unseren Partner medipay.
Besonders attraktiv: In den ersten 6 Monaten übernehmen wir für Sie die Zinsen. So können Sie Ihre Entscheidung ganz in Ruhe treffen – ohne finanziellen Druck.

Welche Methode passt zu Ihnen?

Nicht jede Methode ist für jedes Auge geeignet – und genau darin liegt unsere Stärke.
Im persönlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam heraus, welche Lösung für Ihre Augen und Ihre Sehziele die beste ist.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin – wir nehmen uns Zeit für Sie.

Gut zu wissen – steuerlicher Hinweis

Die Kosten für refraktive Eingriffe können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel genügt hierfür die ärztliche Rechnung.
Da die Anerkennung von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängt, empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.

 

*Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die exakten Kosten können erst nach Ihrer individuellen Voruntersuchung verbindlich festgelegt werden.