Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Augenlaser-Behandlung nicht. Die privaten Krankenversicherungen haben mehr Spielraum, sind jedoch von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, die Kosten für eine Laserbehandlung zu übernehmen.
Nach einer LASIK ist man in der Regel nach 1 bis 2 Tagen wieder arbeitsfähig. Bei einer PRK oder EPI-LASIK kann es unter Umständen ein paar Tage länger dauern. Da es sich bei einer Augenlaser-Behandlung um einen komfortmedizinischen Eingriff handelt, dürfen wir keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Die operative Behandlung der Fehlsichtigkeit kann steuerlich geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung stuft die Fehlsichtigkeit als Krankheit und die Laserverfahren Femto-LASIK und PRK als entsprechende Heilbehandlungen ein. Somit erkennt das Finanzamt die Aufwendungen für eine Augenlaser-Behandlung ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG an.
Die LASIK-Methode wurde 1999 von der Deutschen Opthalmologischen Gesellschaft (DOG) und dem Berufsverband der Augenärzte (BVA) als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Korrektur von Sehfehlern eingestuft. Als wissenschaftlich anerkannt wird ein Verfahren dann bezeichnet, wenn Langzeitergebnisse vorliegen, die Spätkomplikationen unwahrscheinlich erscheinen lassen, wenn alle Vor- und Nachteile weitestgehend bekannt sind und der Anwendungsbereich klar umschrieben werden kann.
Da wissenschaftliche Studien belegen, dass es keinen Vorteil bringt, zuerst das eine Auge und später (z.B. nach einer Woche) das andere Auge zu behandeln, werden beide Augen in einer Sitzung behandelt.
Damit Sie die Pause nur einmal einhalten müssen, legen wir den Voruntersuchungstermin in eine Woche.
Am Tag der Behandlung sollte kein Make-up, Parfüm, Aftershave und Haarspray benutzt werden.
Nach der Behandlung darf der Patient nicht selbst Auto fahren. Nach der Behandlung sollte eine Ruhepause von 4-6 Stunden eingehalten werden.
Die heutigen Lasergeräte arbeiten äußerst präzise (im 1000stel mm-Bereich). Abhängig von den Ausgangswerten, also dem Grad der Fehlsichtigkeit, ist eine Korrektur der Sehschwäche bis zu 100% möglichJedoch können nicht alle Extremwerte (z. B. hohe Hornhautverkrümmung > 5 dpt) dauerhaft zu 100 % ausgeglichen werden. Sofern Sie für eine Laserbehandlung geeignet sind, wird die Vollkorrektur in nahezu 100 % erreicht, eine Nachbehandlung ist lediglich in 1-2 von 100 Fällen notwendig.
Eine Abweichung bis zu 0,25 Dioptrien wird vom Auge ausgeglichen und erscheint subjektiv optimal. Bei Abweichungen ab 0,5 Dioptrien kann eine Nachkorrektur erforderlich sein. Diese wird innerhalb des ersten Jahres kostenfrei durchgeführt.
Ja, es liegen Langzeiterfahrungen der LASIK von über 20 Jahren vor. Nur bei ca. 5% der Patienten gibt es Veränderungen in der Größenordnung von 0,5 Dioptrien innerhalb der ersten 6 Monate, sogenannte Regressionen. Bei Bedarf kann hier nachbehandelt werden. Nach 6 Monaten bleiben die Ergebnisse in der Regel stabil.
Eine Augenlaser-Behandlung schützt nicht vor der Alterssichtigkeit. Auch nach einer LASIK braucht der Patient ca. ab dem 45. Lebensjahr eine Lesebrille.